Zahlen und Streckenlängen


betreffend

das Berlin-Görlitzer Eisenbahnunternehmen.



Das Berlin - Görlitzer Eisenbahn - Unternehmen umfaßt folgende Linien:

A: Im Eigentum der Gesellschaft befindlich:


1. Die Hauptbahn Berlin – Görlitz eröffnet bis Cottbus am 13. September 1866, bis Görlitz am 31. Dezember 1867.

207,92 Km


2. Die Zweigbahnen:



a) Weißwasser – Muskau eröffnet am 15. Oktober 1872.

7,70 Km


b) Lübbenau - Senftenberg - Preußisch -Sächsische Landesgrenze in der Richtung auf Kamenz eröffnet bis Senftenberg am 1. Mai

1874, von dort bis Kamenz am 1.Februar 1874

59,96 Km


c) Görlitz - Riekrisch - Seidenberg - Preußisch- Österreichische Landesgrenze eröffnet am 1. Juli 1875.

19,00 Km


d) Riekrisch – Zittau eröffnet am 15. Oktober 1875.

23,30 Km


e) Verbindungsbahn zwischen dem Bahnhofe Berlin und der Anschlußkurve an die Ringbahn

0,70 Km


Gesamtlänge

318,58 Km




Von der unter 2 d aufgeführten Strecke Riekrisch - Zittau liegen 21,89 Km im Sächsischem, alle übrige Strecke im Preußischen Staatsgebiete.


Das Bahnterrain ist durchweg für zwei Gleise erworben. Der Bahnkörper ist mit Einschluß der Bahnhöfe auf eine Länge von 238,23 Km verlegt, während noch 306,09 Km eingleisig sind.


Von den vorhandenen Gleisen bestanden Ende 1880 163,78 Km aus Stahlschienen und 266,19 Km aus Eisenschienen. Zur Auswechslung der ursprünglich verlegten abgängigen Eisenschienen werden seit einigen Jahren ausschließlich Stahlschienen verwendet.


Die Schienen ruhen durchweg auf Holzschwellen. Die vom Jahre 1873 ab eingelegten kiefernen Schwellen sind mit Chlorzink imprägniert. Die Stoßschwellen sowie auch je eine Mittelschwelle unter den Schienen in Kurven unter 1000 Meter Radius sind von Eichenholz.



B: Gepachtete Strecken:


a) Die Strecke von der Preußisch - Sächsischen Landesgrenze bei Straßgräbchen bis Kamenz ist von dem Sächsischen Staate gepachtet.

11,43 Km


b) die Anschlußkurve an die Berliner Ringbahn wird von der Berlin - Görlitzer Bahn betrieben, während die Kurve selbst Eigentum des Preußischen Staate ist.

0,62 Km


Zusammen

12,05 Km



C: Verpachtete Strecken:


Die Strecke Seidenberg - Preußisch- Östereichische Landesgrenze 1,52 Km ist an die Östereichische Südnorddeutsche Verbindungsbahn verpachtet.



D: Betriebsstrecken:


Die Eigentumslänge „A“ beträgt

318,58 Km


dazu sind gepachtet „B“

12,05 Km


dagegen verpachtet „C“

1,52 Km


mit hin treten als Betriebslänge hinzu

10,53 Km


Ferner treten der Betriebslänge auf dem Bahnhof Zittau

0,11 Km


hinzu, welche zum Areal der Sächsischen Staatsbahn gehören, aber im Mitbetriebe der Berlin - Görlitzer Eisenbahn stehen.

Die ganze Betriebslänge der Bahn beträgt mithin am Ende des Jahres 1880

329,22 Km




Das 0,70 + 0,62 = 1,32 Km lange Verbindungsgleis nach der Berliner Ringbahn dient lediglich dem Güterverkehr, während auf allen übrigen Strecken sowohl Personen als auch Güterverkehr stattfindet.


Der Betrieb auf der Strecke Weißwasser - Muskau wird seit dem 15. Oktober 1877 nach der Bahnordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung geführt.


An Betriebsmitteln waren am Schluß des Jahres 1880 vorhanden:


86 Lokomotiven (incl. zwei kleiner Dampf-Omnibus-Lokomotiven),


184 Personenwagen und



1186 Gepäck-, Güter-, Vieh- und sonstige Betriebswagen.



Das Unternehmen ist angeschlossen:



1. An die Berliner Verbindungsbahn (Ringbahn),



2. in Cottbus und Calau an die Halle - Torau - Hubener Bahn, und durch diese in Cottbus auch an die Cottbus - Großenhainer Eisenbahn,


3. in Horka und Hohenbocka an die Oberlausitzer Bahn,



4. in Görlitz an die Niederschlesisch - Märkische Bahn,



5. in Senftenberg an die Cottbus - Großenhainer Bahn,



6. in Kamenz, Zittau und Görlitz an die Sächsische Staatsbahn,



7. in Seidenberg an die Österreichische Süd - Norddeutsche Verbindungsbahn.






Das konzessionierte Anlagekapital des Berlin - Görlitzer Eisenbahn - Unternehmens besteht aus dem Aktienkapital und den Prioritätsobligationen.


A: Das Aktienkapital zerfällt in



1. Stammaktien a 300 Mark zum Betrag von

16 500 000 Mark


2. Stammprioritäsaktien a 600 Mark zum Betrag von

16 500 000 Mark



Summe

33 000 000 Mark


Sämtliche Aktien sind vergeben.



Die Inhaber der Stammprioritätsaktien genießen vor den Inhabern der Stammaktien ein Vorzugsrecht sowohl bei der Verteilung der Dividende als im Fall der Auflösung der Gesellschaft bei Verteilung des Gesellschaftsvermögens.



Über das Verhältnis, in welchem die Aktien an der Dividende teil nehmen, bestimmt das Statut Folgendes:

Von dem Reingewinn:



a) erhalten vorerst die Inhaber der Stammprioritätsaktien fünf Prozent des Rominalbetrages ihrer Aktien.



b) Was nach Deckung dieser fünf Prozent noch übrig bleibt bis zur Höhe von sechs zwei Drittel Prozent, wird unter die Inhaber der Stammaktien nach Verhältnis des Rominalbetrages ihrer Aktien verteilt. Der Überschuß über diese sechs zwei Drittel Prozent wird auf die Stamm- und Stammprioritätsaktien pro rata verteilt.



c) Sollte in einem oder dem anderen Jahr der Reinertrag nicht ausreichen, um den Inhabern der Stammprioritätsaktien die unter a gedachte Dividende von fünf Prozent zu gewähren, so wird das Fehlende aus dem Reinertrag des oder der folgenden Jahre nachgezahlt, und die Inhaber der Stammaktien erhalten nicht eher eine Dividende, als bis diese Nachzahlung vollständig geleistet ist.






Diese Nachzahlung erfolgt indes nur, nachdem vorerst den Inhabern der Stammprioritätsaktien für das laufende Betriebsjahr fünf Prozent des Rominalbetrages ihrer Aktien aus dem Reinertrag gewährt und sodann mit der Maßgabe, daß unter den dergestalt zur Bezahlung gelangenden Dividendenscheine früherer Betriebsjahre die älteren Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen.







Das gesamte Ende 1880 im Verkehr befindliche Anlagekapital beziffert hiernach:



Auf Aktien

33 000 000 Mark


Auf Obligationen

31 707 300 Mark



Zusammen

64 707 300 Mark






oder pro Kilometer Bahnlänge auf 203 112 Mark.



Die kilometrische Belastung der Berlin - Görlitzer Eisenbahn ist somit um 58 110 Mark niedriger als diejenige aller Preußischen bahnen im Durchschnitt 261 222 Mark im Jahre 1879. Die Anleihen vom 13. Januar 1868, bzw. 9. Oktober 1871, werden vom 1. Januar 1870 bzw. vom 1. Januar 1876 ab mit 1/2 Prozent des genehmigten Betrages (128 100 Mark), zuzüglich der für die amortisierten Beträge ersparten Zinsen alljährlich amortisiert. Zur Amortisation der Anleihe vom 24. August 1874, welche mit dem Jahre 1878 begonnen hat, ist privilegmäßig zu verwenden:



a) Der Überschuß, welcher vom Ertrag der Stammbahn und der Zweigbahnen nach Deckung der laufenden Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserve- und Erneuerungsfonts, der Zinsen der für das Unternehmen der Berlin - Görlitzer Eisenbahngesellschaft emittierten, insbesondere auch der durch dieses Privilegium bewilligten Prioritätsobligationen und nach Abzug der zur Amortisation der bereits kontrahierten Anleihen von 8 531 000 Thaler = 25 593 000 Mark nach Maßgabe der bezüglichen Privilegien zu verwendenden Beträge übrig bleibt bis zur Summe von 45 000 Mark = 1/2 Prozent,



b) Die ersparten Zinsen der amortisierten Obligationen.

Die Amortisation erfolgt durch Auslosung. Bei der letzteren sind Seitens der Gesellschaft auch die Nummern der bisher noch nicht vergebenen Obligationen mit berücksichtigt. Der Rominalbetrag der hiernach gezogenen, nicht emitierten Stücke wird vom Betriebsfonds dem Baufonds zugeführt und zwar 1880 = 12300 Mark und 1881 = 9000 Mark. Hiernach ermäßigt sich der Bestand der 1880 noch unvergebenen Obligationen von 1 936 800 Mark

1881 auf 1 927 800 Mark.



Eine weitere Vergebung der Obligationen hat im letzten Jahr nicht stattgefunden.



Der Eisenbahngesellschaft steht das Recht zu, bzw. mit Genehmigung des Staates auf dem für die allmähliche Amortisation vorgeschriebenem Wege die Einlösung sämtlicher Obligationen unter Einhaltung einer 6 monatlichen, bzw. einer vom Staate zu bestimmenden Kündigungsfrist herbeizuführen.



Im Jahre 1880 sind für die Prioritätsanleihen an Verzinsung

1 446 824 Mark


an Amortisation

211 771 Mark



zusammen

1 658 595 Mark


zu Lasten des Betriebsfonds verwendet worden.



Hierin werden demnächst folgende Veränderungen eintreten:



1. Die erste Emission war ursprünglich mit 5 Prozent zu verzinsen.

Der Zinsfluß ist jedoch in Folge der durch den Allerhöchsten Erlaß

vom 3. Dezember 1879 gestatteten Konvertierung auf 4 1/2 Prozent

reduziert. Demgemäß wird die Ausgabe für die Verzinsung und

Amortisation dieser Anleihe von 1881 und die folgenden Jahre betragen:



a) 1/2 Prozent Amortisationsrate von 3 750 000 Mark

= 18 750 Mark


b) 5 Prozent ersparte Zinsen von den bei der Konvertierung

bereits amortisierten Obligationen von 259 200 Mark

abzüglich der im Jahre 1880 bereits

von der Auslosung konvertierten 29 700 Mark



c) 4 1/2 Prozent Zinsen von den konvertierten Obligationen im Betrage von 3 490 800 + 29 700 Mark






Im Jahre 1880 sind dagegen aus Betriebsfonds incl. 8727 Mark Konvertierungskosten 206 176 Mark ----Pf also mehr 17 528 Mark 50 Pf



Die Konvertierungskosten der ersten Emission sind durch die ersparten Zinsen gedeckt und zwar teils durch die Reduktion des Zinsflußes um 1/2 Prozent, teils durch die nicht rechtzeitige Präsentation der gekündigten Obligationen. Die Konvertierungskosten werden 1881 vollständig getilgt.



2. Zur Verzinsung und Amortisation der Prioritätsobligationen sind in 1880 verausgabt 360 134 Mark ----Pf

Dagegen betragen die Zinsen der bis 1880 vergebenen Obligationen sowie die Amortisationsquote 362 844 Mark ----Pf

Dazu ferner die Verzinsung der im Jahre 1881 aus dem unvergebenen Bestand ausgelosten Obligationen ad 9000 M 405 Mark ----Pf

zusammen 363 249 Mark ----Pf

Demgemäß erhöht sich die Ausgabe für die Folge um 3 115 Mark ----Pf



3. Die Ausgabe des Vorjahres wird demgemäß vermindert um 17 528 Mark 50 Pf vermehrt um 3 115 Mark ----Pf mithin vermindert um 14 413 Mark 50 Pf



4. Dagegen wird für die Folge einer Vermehrung der Zinsenlast nach Maßgabe der fortschreitenden Vergebung des Restes der Prioritätsobligationen eintreten. Dieser Rest beträgt zur Zeit 1 927 800 Mark. Bei der vollständigen Emission dieses Betrages würde sich die Mehrbelastung an Zinsen auf 86 751 Mark belaufen, mithin gegen das Jahr 1880 eine Mehrausgabe von 72 337 Mark 50 Pf beanspruchen. Die genannte Summe ist jedoch nach den sub IV.C. gegebenen Ausführungen vorläufig nicht erforderlich, vielmehr kann bis auf Weiteres angenommen werden, daß von den Obligationen 1 600 000 Mark nicht zur Ausgabe gelangen. Die hiernach noch zu vergebenen Prioritätsobligationen von 327 800 Mark erfordern einen Jährlichen Zinsaufwand von 14 751 Mark, absorbieren also den sub 3 erwähnten Rest der durch die Konvertierung der ersten Emission veranlaßten Zinsersparniß.



Eine Staatsgarantie genießt das Unternehmen nicht.











Das Berlin - Görlitzer Eisenbahnunternehmen steht unter der eigenen Verwaltung der Gesellschaft. Im Jahre 1880 sind bei der Zentralverwaltung sowie auf den 43 vorhandenen Stationen täglich 1174 Beamte und 653 Arbeiter beschäftigt worden.



Die Betriebsverhältnisse auf den gemeinschaftlichen Bahnhöfen sind durch besondere Verträge geregelt.



In dem Betriebsabschluß von 1880 ist bei den Ausgaben als Anteil der Kosten für Mitbenutzung der Bahnhöfe Görlitz, Zittau, Calau, Senftenberg, Hohenbocka, Kamenz, Horka, Güterspedition Seidenberg und Berliner Ringbahn (vom Görlitzer Anschluß bis Bahnhof Rixdorf) der Betrag von 185 833 Mark aufgeführt.



Bezüglich der Betriebsverhältnisse ist im Einzelnen das Folgende zu bemerke:



1. Durch den Vertrag vom 15./30. Oktober 1873, hat die Berlin - Görlitzer Eisenbahngesellschaft von der Königlichen Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahn in Vertretung des Königlich Sächsischen Staatsfiskus die 11,43 Km lange Strecke Preußisch Sächsische Landesgrenze Kamenz zunächst auf die Dauer von 5 Jahren gepachtet. Erfolgt ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von keiner Seite eine Kündigung, so wird eine stillschweigende Fortsetzung des Vertragsverhältnisses von Jahr zu Jahr bis dahin,, daß von einem der vertragenden Teile gekündigt wird, angenommen. Letzteren Falles endet der Vertrag mit Ablauf des nächst folgenden Kalenderjahres. Die Königlich Sächsische Staatseisenbahnverwaltung erhält 50 Prozent von derjenigen Quote der Bruttoeinnahme aus dem Verkehr der Lübbenau - Kamenzer Eisenbahn, welche sich auf die Strecke Landesgrenze - Kamenz nach dem Verhältnis ihrer Baulänge zu der Gesamtlänge der gedachten Bahn berechnet, sowie den gleichen Teil aller sonstigen Bahnerträge der zum Betrieb übergebenen Objekte. Im Jahre 1880 sind an den Sächsischen Staat 59 899 Mark 44 Pf bezahlt worden.



2. Auf Grund des Vertrages vom 23. März / 3. April 1875, führt die Östereichische Südnorddeutsche Verbindungsbahn den Betrieb auf der 1,52 Km langen Strecke Seidenberg - Preußisch- Östereichische Landesgrenze und zahlt als Entschädigung jährlich 5 Prozent des auf die Strecke verwendeten Anlagekapitals respektive der Kostender von der Königlich Preußischen Regierung für notwendig erachteten und demzufolge ausgeführten Erweiterungen.



Durch den Nachtrag vom 9./14. Januar 1879 ist an Stelle der gedachten Entschädigung einschließlich der Vergütung für die Mitbenutzung des Bahnhofes Seidenberg zunächst auf die Dauer von 3 Jahren (vom 1. Januar 1878 bis Ende Dezember 1880) und demnächst, falls von keiner Seite Kündigung erfolgt, für je ein weiteres Jahr eine jährliche Pauschalsumme von 40 363 Mark 10 Pf. festgesetzt. Durch Vereinbarung vom 11. Dezember 1880 ist für die Jahre 1881 bis 1883 eine annähernd gleich hohe Pauschalvergütung vereinbart.



Die Landesteile, welche die Berlin Görlitzer Bahn durchschneidet, haben vorwiegend einen landwitschaftlichen Charakter und bilden daher im Binnenverkehr die Erzeugnisse der Landwirtschaft, speziell Kartoffeln, Gemüse, Gurken, Stroh und das Heu des Spreewaldes die haupsächlichen Transportartikel. Daneben fehlt es aber weder an industriellen Stablissements, noch an Massenprodukten.



Unter den ersteren sind, abgesehen von den verschiedenen Fabriken der Stadt Görlitz, vor allen Dingen zu erwähnen: Die zahlreichen Tuchfabriken in Cottbus und Spremberg, die Glashütten in Weißwasser, bei Muskau, bei Großräschen und bei Straßgräbchen, verschiedene größere Ziegeleien, die chemischen Fabriken bei Großräschen und Niederschöneweide und an diesem letzteren Ort namentlich auch die erste aus neuerer Zeit entstandenen Schoddyfabriken. Eine neu entstandene Fabrik dieser Art von sehr bedeutendem Umfang hat Veranlaßt, im Jahr 1881 die Anlage einer neuen Güterstation am genannten Ort zu errichten, und mit den Stationsgleisen die Fabrikanlage durch Zweiggleise zu verbinden.



Zu den Massenprodukten sind zu rechnen die Steine aus den Brüchen bei Hohenbocka und Straßgräbchen, die Glassandtransporte aus den Gruben bei Hohenbocka, die Erzeugnisse der bedeutenden Forsten der Herrschaft Muskau, und vor allem die Braunkohle aus den Gruben von Weißwasser, Senftenberg, Großräschen und Slaska bei Straßgräbchen. Die Qualität der Braunkohle ist zwar wohl nur untergeordneter Art, sie eignet sich aber ganz vorzüglich zur Herstellung der namentlich für Berlin zur Ofenfeuerung jetzt so beliebten Briketts. Während der Versand der 3 Gruben in Weißwasser, Großräschen und Senftenberg in der Zeit vom 1. November 1876 bis Ende Oktober 1877 nur 66 092 t betragen hat, ist derselbe für die gleiche Zeit 1880/81 schon auf 116 559 t gestiegen.



Den Hauptfaktor der Einnahmen bildet aber der Verbands- und Durchgangsverkehr, namentlich von den Seehäfen Hamburg, Stettin, Bremen und nach Schlesien, Sachsen und Österreich, auf dessen Mitbedienung die Berlin-Görlitzer Bahn ihrer geografischen Lage nach einem gegründeten Anspruch hat.



Während von dem im Jahre 1880 beförderten 1 213 596 t mit einer Gesamteinnahme von 4 307 816 Mark allein 874 496 t mit einer Einnahme von 2 774 110 Mark dem direkten Durchgangsverkehr angehören, ist der Lokalverkehr davon nur mit 339 100 t und 1 533 706 Mark beteiligt.



Im Linienverkehr überwiegt, wenigstens bezüglich des finanziellen Resultates, der Lokalverkehr. Von den im Jahre 1879 beförderten 72 847 Stück Vieh mit einer Gesamteinnahme von 32 764 Mark entfallen 32 814 Stück mit einer Einnahme von 28 827 Mark auf den Lokalverkehr und 40033 Stück mit einer Einnahme von 3 937 Mark auf den direkten und Durchgangsverkehr.



Im Personenverkehr, dessen Einnahmen sich zu denjenigen des Güterverkehrs annähernd wie 1 : 3 verhalten, nimmt der Lokalverkehr die erste Stelle ein. Im Jahre 1880 haben die Einnahmen aus letzterem 1 380 789, bei einer Gesamteinnahme von 1 468 079 Mark, also rund 94 % betragen. Der Rest von 87 290 Mark entstammt aus dem direkten und Durchgangsverkehr.






Die Entwicklung des Verkehrs seit Eröffnung der Bahn bis einschließlich 1880 ergibt folgende Zusammenstellung:









Personenbewegungen


Frequenz


Einnahmen



Anzahl der beförderten Personen

Davon in %



Davon in %

Jahr

Lokal Verkehr

Verbands Verkehr

Zusammen

Lokal Verkehr

Direkt Verkehr

Personen- kilometer

Lokal Verkehr

Verbands Verkehr

Zusammen

Lokal Verkehr

Direkt Verkehr

1875

1 227 616

71 443

1 299 059

94,5

5,5

47 882 889

1 280 445

139 092

1 419 537

90,2

9,8

1876

1 581 455

73 550

1 655 005

95,6

4,4

52 361 161

1 454 567

137 367

1 591 934

91,3

8,7

1877

1 504 023

61 718

1 565 741

96,1

3,9

49 279 112

1 376 576

121 569

1 498 145

91,9

8,1

1878

1 603 007

53 253

1 656 260

96,8

3,2

49 018 816

1 356 265

98 190

1 454 455

93,3

6,7

1879

1 378 826

49 754

1 428 580

96,5

3,5

46 333 611

1 391 631

95 982

1 487 613

93,5

6,5

1880

1 469 947

45 859

1 515 806

97

3

46 652 282

1 380 789

87 290

1 468 079

94,1

5,9




Güterbewegungen




Frequenz




Einnahmen



Anzahl der beförderten Tonnen

Davon in %



Davon in %

Jahr

Lokal Verkehr

Verbands Verkehr

Zusammen

Lokal Verkehr

Direkt Verkehr

Tonnen- kilometer

Lokal Verkehr

Verbands Verkehr

Zusammen

Lokal Verkehr

Direkt Verkehr

1875

283 282

533 444

816 726

34,7

65,3

78 545 137

1 422 605

3 123 152

4 545 757

31,3

68,7

1876

238 062

669 098

907 160

26,2

73,8

77 009 081

1 400 680

3 009 884

4 410 564

31,8

68,2

1877

238 075

664 630

902 705

26,4

73,6

73 649 231

1 341 609

2 856 289

4 197 898

32

68

1878

275 190

703 117

978 307

28,1

71,9

71 639 032

1 309 514

2 677 038

3 986 552

33

67

1879

291 375

776 968

1 068 343

27,3

72,7

90 074 785

1 388 142

2 728 126

4 116 268

33,7

66,3

1880

339 100

874 496

1 213 596

28

72

84 719 239

1 533 706

2 774 110

4 307 816

35,6

64,4




Gesamteinnahmen aus Personen u. Güterverkehr


Einnahmen




Davon in %

Jahr

Lokal Verkehr

Verbands Verkehr

Zusammen

Lokal Verkehr

Direkt Verkehr

1875

2 703 050

3 262 244

5 965 294

45,3

54,7

1876

2 855 247

3 147 251

6 002 498

47,6

52,4

1877

2 718 185

2 977 858

5 696 043

47,7

52,3

1878

2 665 779

2 775 228

5 441 007

49

51

1879

2 779 773

2 824 108

5 603 881

49,6

50,4

1880

2 914 495

2 861 400

5 775 895

50,5

49,5



Kaufobjekt und Kaufpreis:


Nach dem Gesetzentwurf beigefügten Betrag vom 14. November 1881 übernimmt der Staat zwar die Verwaltung des Berlin-Görlitzer Eisenbahnunternehmens, jedoch wird der Betrieb vorläufig noch auf Rechnung der Aktionäre geführt. Daneben soll das finanzielle Interesse an dem Unternehmen dadurch auf den Staat übergehen, daß letztere den Aktionären den Umtausch ihrer Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen anzubieten hat, wogegen ihm das Recht eingeräumt ist, vom 1. Januar 1883 ab das Eigentum an dem Unternehmen zu erwerben und die Auflösung der Gesellschaft herbeizuführen.


Falls der Staat von diesem Recht Gebrauch macht, wird das Liquidationsobjekt durch folgende Bestandteile gebildet:



1. Die unter A bezeichneten, im Betrieb befindlichen Bahnstrecken nebst unbeweglichem Zubehör.



2. Die genannten dazu gehörigen Mobilien, speziell die Betriebsmittel.




3. Die Bestände der verschiedenen Gesellschaftsfonds:






A: Reservefonds



Der Reservefonds, welcher zur Deckung außerordentlicher Ausgaben und Kosten der nach Ablauf des ersten Betriebsjahres notwendig wurde und zur Vermehrung der Betriebsmittel bestimmt ist, wird durch laufende Beiträge aus dem Betriebsfonds bis zur Statutenmäßigen Höhe von 600 000 Mark dotiert.

Derselbe hatte ende 1880 einen buchmäßigen Bestand von 32 900 Mark, welche in Effekten angelegt waren, wie folgt:


9000 Mark

zu 4 ,5 % Halle-Sorau-Gubener Prioritäts-Obligationen


12600 Mark

zu 4,5 % Berlin-Dresdener Obligationen



3300 Mark

zu 4 % Köln-Mindener Obligationen



7500 Mark

zu 4,5 % neue Westpreußische Pfandbriefe, Serie II


500 Mark

zu 4,5 % Berlin-Anhaltische Prioritäts-Obligationen


32900 Mark

mit einem Kurswert von 34 553 Mark. Die jährliche Rücklage beträgt 1 Promille des Anlagekapitals.





B: Erneuerungsfonds



Aus dem Erneuerungsfonds werden die Ausgaben für die Erneuerung des Oberbaus und die Betriebsmittel bestritten.





C: Baufonds



Der Baufonds schloß ende 1880 folgendermaßen ab:



Das Anlagevermögen beträgt:




1. Stammaktien

16 500 000 Mark



2. Stamm-Prioritäts-Aktien

16 500 000 Mark



Zusammen

33 000 000 Mark



3. 4,5 % Prioritäts-Anleihen




a.

3 750 000 Mark



b.

21 843 000 Mark



c.

9 000 000 Mark



zusammen

34 593 000 Mark



im Ganzen

67 593 000 Mark





Dem gegenüber betrugen die Bauausgaben ende 1880 nach dem Reichseisenbahnamt eingereichte statistische Tabelle:


Bauausgaben



Stammbahn Berlin Görlitz

Spätere Er- weiterungen

Zusammen

1.

Grunderwerb

4 170 000

4 245 285

8 415 285

2.

Unterbau

4 626 600

4 241 597

8 868 197

3.

Einfriedungen

120 000

28 466

148 466

4.

Wegeübergänge

468 400

959 500

1 427 900

5.

Brücken

1 350 000

1 032 644

2 382 644

6.

Oberbau

8 435 400

5 362 227

13 797 627

7.

Signale

356 800

437 748

794 548

8.

Bahnhöfe

4 551 100

4 038 956

8 590 056

9.

Werkstattanlagen.

293 950

/

293 950

10.

Außerordentl. anlagen

240 000

138 441

378 441

11.

Betriebsmittel

4 050 000

6 596 948

10 646 948

12.

Verw.kosten

810 000

622 910

1 432 910

13.

Sonstiges

587 750

852 616

1 440 366

14.

Betriebsausfälle

/

73 878

73 878

15.

Bauzinsen

2 940 000

2 351 119

5 291 119

16.

Kursverluste

/

1 767 571

1 767 571


Summe

33 000 000

32 749 906

65 749 906



D: Sonstige Fonds



Die Fonds der Beamten- Pensions- und Unterstützungskasse sind dem Liquidationsobjekt nicht zuzurechnen, da diese ihrer regelmäßigen Bestimmung erhalten bleiben müssen.









Die hier genannten Daten beruhen auf Originalunterlagen aus berliner Archiven,

zusammengetragen von Michael Tröger 1994







Stand 23.10.2002